gültig ab 01.01.2024
Nutzungsgegenstand
Vereinshaus des Vereins Zu Hause in Kochstedt e.V. Königendorfer Straße 9 | 06847 Dessau-Roßlau
einschließlich Versammlungsraum mit Küchenzeile, Garderobe und Toiletten.
Nutzungsentgelt
Miete Vereinshaus 20 Euro pro Tag für langjährige Mitglieder, Endreinigung durch Nutzer
(Rückgabe aller Räume in gewischtem und hygienisch einwandfreien Zustand)
Vertragsbedingungen
Die Veranstaltungen des Heimatvereins und seiner Mitglieder haben Vorrang gegenüber anderen Nutzungswünschen. Auf besondere Anfrage kann das Vereinshaus auch durch externe Privatpersonen (für diese gegen ein Nutzungsentgeld von 100,- Euro) genutzt werden. Eine Weitervermietung durch den Nutzer an Dritte und öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eine Nutzung durch extremistische Vereinigungen oder Personen ist ausgeschlossen.
lm gesamten Objekt herrscht Rauchverbot. Der Umgang mit Feuerwerksartikeln im gesamten Gebäude und auf dem Grundstück ist verboten.
Die ausgewiesenen Fluchtwege sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung unverschlossen und frei zu halten.
Die Miete wird bei der Schlüsselübergabe an den Nutzer fällig.
Ein Beauftragter des Vorstandes führt mit dem Nutzer vor der Veranstaltung eine Besichtigung der Räumlichkeiten durch und übergibt das Inventar. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Nutzer die ordnungsgemäße Übernahme der Räume. Die Rückgabe der Räume erfolgt im vereinbarten Zustand (siehe Nutzungsentgelt). Ein Beauftragter des Vorstandes bestätigt dem Nutzer die ordnungsgemäße Rückgabe der Räume. Der Termin, in der Regel am Folgetag der Veranstaltung, ist individuell abzusprechen. Der Nutzer hat vor, während und nach der Veranstaltung zu sichern, dass die allgemeinen Gesetze, die Bestimmungen des Jugend-, Brand- und Lärmschutzes eingehalten werden.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass ruhestörender Lärm im Vereinshaus und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Musik darf nur so abgespielt werden, dass Nachbarn zu keiner Zeit belästigt werden. Auch laute Unterhaltungen im Freien sind zu vermeiden. Die Einhaltung des Lärmschutzes kann kontrolliert und bei Verstößen ggf. die Veranstaltung umgehend beendet werden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Nutzungsgebühr. Andere Regelungen dieses Vertrages bleiben bestehen. Die Musikwiedergabe erfolgt ausschließlich über die fest installierten Lautsprecher. Das Betreiben einer mitgebrachten Musikanlage ist verboten.
Für die Entrichtung eventueller GEMA-Gebühren ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Vorhandene Wanddekoration in den in Räumen ist nicht abzunehmen. Es ist auf einen pfleglichen Umgang mit allen Gegenständen zu achten. Es ist verboten, selbst Dekoration durch nageln, schrauben, tackern, kleben oder sonst wie an Wände oder Einrichtungsgegenstände anzubringen. Dazu sind ausschließlich nach Absprache die vorhandenen Aufhängevorrichtungen zu verwenden.
Der Nutzer ist für die Entsorgung des durch die Veranstaltung entstandenen
Mülls auf eigene Kosten
verantwortlich. Das Verbrennen von Müll im Kamin ist verboten. Sollte die Nutzung des Kaminofens gewünscht sein, erfolgt eine Einweisung. Bei der Nutzung ist auf ausreichende Belüftung zu achten.
Der Nutzer hat darauf zu achten, dass nach Beendigung der Veranstaltung das Licht ausgeschaltet wird und elektrische Geräte außer Betrieb genommen werden (Stecker aus der Steckdose). Das Gebäude darf erst verlassen werden, wenn keine Flamme mehr im Kamin lodert. Fenster, Jalousien und Türen sind zu schließen bzw. zu verschließen.
Bei Verlust der ausgehändigten Schlüssel haftet der Nutzer in vollem Umfang für die Neubeschaffung der kompletten Schließanlage. Das Gebäude ist durch Videoüberwachung gesichert. Diese kann zur Wahrung der Privatsphäre für die Dauer der Veranstaltung durch den Nutzer vorrübergehend deaktiviert werden.
Haftungsausschluss
Der Heimatverein überlässt dem Nutzer das Vereinsheim zur Benutzung in dem Zustand, in dem es sich befindet. Eine Haftung für Unfälle, dem Nutzer entstehende Schäden oder Diebstahl übernimmt der Heimatverein nicht. Der Nutzer ist Veranstalter. Als solcher haftet er für die gesamte Mietdauer. Der Nutzer haftet für sämtliche Personen- Sach- und Vermögensschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die durch ihn, seine durch ihn benannten Vertreter, Gäste, Besucher oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden. Wird durch Schäden und deren Beseitigung die weitere Raumnutzung behindert, haftet der Mieter auch für entstehende Folgeschäden und Nutzungsausfälle. Er stellt den Heimatverein von allen eigenen Schadensersatzansprüchen, deren der Vertreter, Gäste, Besucher oder sonstige Dritte, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können frei.
Salvatorische Klausel
Sollte(n) eine (oder mehrere) Bestimmung(en) dieses Vertrages gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften verstoßen, so gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages werden davon nicht berührt.
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